Kosten

Selbstzahler

Die Kosten für eine osteopathische Behandlung betragen 120 € pro Sitzung.

Je nach gesetzlicher Krankenkasse und individuellem Versicherungsvertrag ist eine teilweise Erstattung der Behandlungskosten möglich. Einige Krankenkassen bezuschussen bis zu drei osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr. Die Höhe der Erstattung und die jeweiligen Voraussetzungen können variieren.

Bitte informiere Dich vorab bei deiner Krankenkasse über die individuellen Erstattungsmöglichkeiten und gegebenenfalls erforderliche ärztliche Verordnungen oder Bescheinigungen.

Privatpatienten

Die Abrechnung erfolgt entsprechend der erbrachten Leistung:

  • Osteopathische Behandlungen werden nach den entsprechenden Gebührensätzen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

  • Physiotherapeutische Behandlungen werden auf Grundlage der entsprechenden Vergütungssätze des Heilmittelkatalogs beziehungsweise der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarungen berechnet.

Die Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungstarif und den vertraglich vereinbarten Leistungen. Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn, in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist.